Die Fördermöglichkeiten für Weiterbildungen verändern sich ständig. Gerade in letzter Zeit wurden durch Entscheidungen in Brüssel viele Förderprogramme in ihrem Rahmenbedingungen stark verändert.
Die aufgeführten Hinweise stellen daher nur Tipps dar. Am besten sie informieren sich bei den entsprechenden Stellen.
Weiterbildungsbonus Hamburg und Schleswig Holstein
Gefördert werden Maßnahmen, die arbeitsplatzsichernd bzw. wettbewerbsfördernd sind. Der geförderte Teilnehmer muss entweder in Hamburg bzw. Schleswig Holstein leben und/oder beruflich tätig sein.
Wer wird gefördert?
Arbeitnehmer in Betrieben mit weniger als 250 Mitarbeitern. Zielgruppen sind Geringqualifizierte, Personen mit Migrationshinter- grund, Auszubildende, Alleinerziehende und Beschäftigte in Elternteilzeit. Auch Existenzgründer, die Arbeitslosengeld beziehen, sowie Personen, die ihr Gehalt mit Arbeitslosengeld II aufstocken, können gefördert werden.
Was wird gefördert?
Je nach Zielgruppe 50 - 100 Prozent der Fortbildungskosten - bis zu 1.500 Euro im Jahr. Langzeitarbeitslose, die im Rahmen eines speziellen Hamburger Förderprogramms beschäftigt sind, können bis zu 2.000 Euro bekommen.
Wer ist Ansprechpartner?
Hamburg:
Die Beratungsstelle "Punkt Bildungsmanagement",
Telefon 040/2840 7830. Mehr Infos unter
Schleswig Holstein:
Investitionsbank Schleswig Holstein
Landesprogramm Arbeit: Aktion C4 - Weiterbildungsbonus
Telefon 0431/9905-2222
WeGebAU
Was ist das?
Ein Förderprogramm der Bundesagentur für Arbeit. Das Kürzel WeGebAU steht für Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Mitarbeiter in Unternehmen.
Wer wird gefördert?
Beschäftigte, die keinen Berufsabschluss haben oder seit mindesten vier Jahren nicht mehr in ihrem erlernten Beruf arbeiten. Außerdem gefördert werden Arbeitnehmer in Betrieben mit weniger als 250 Mitarbeitern. Eine Altersgrenze wie früher gilt nicht mehr.
Was wird gefördert?
Bei Arbeitnehmern kleiner und mittelständischer Untternehmen werden die Kosten für einen Kurs übernommen, der ausserhalb des Betriebes bei einem zugelassenen Bildungsanbieter stattfindet. Bei Geringqualifizierten wird auch anerkannt, wenn innerhalb des Betriebes ein Berufsschulabschluss oder eine anschließende Teilqualifikation erlangt wird. Die Arbeitnehmer erhalten einen Bildungsgutschein.
Wie wird gefördert?
Die Arbeitsagentur trägt die Kurskosten anteilig oder sogar komplett. Sind Beschäftigte jünger als 45 Jahre, muss der Betrieb mindestens die Hälfte der Lehrgangskosten tragen. Zusätzlich erhalten die Arbeitgeber abhängig vom Arbeitsausfall Lohnkostenzuschüsse.
Wer ist Ansprechpartner?
Die örtliche Agentur für Arbeit. Arbeitgeber wenden sich an den Arbeitgeber-Service, Arbeitnehmer an ihren Arbeitsberater.
Info "Weiterbildung finanzieren"
der Stiftung Warentest
Die Stiftung Warentest hat in einem Leitfaden die wichtigsten Fördermittel zusammengefasst: Weiterbildung finanzieren
Förder-Datenbank
Informationen zu bundesweit bestehenden Förderprogrammen und Finanzhilfen des Bundes, der Länder und der EU finden Sie in der Förderdatenbank: Förderdatenbank