Die Fördermöglichkeiten für Weiterbildungen verändern sich ständig. Gerade in letzter Zeit wurden durch Entscheidungen in Brüssel viele Förderprogramme in ihrem Rahmenbedingungen stark verändert.
Die aufgeführten Hinweise stellen daher nur Tipps dar. Am besten sie informieren sich bei den entsprechenden Stellen.
Weiterbildungsbonus Hamburg und Schleswig Holstein
Gefördert werden Maßnahmen, die arbeitsplatzsichernd bzw. wettbewerbsfördernd sind. Der geförderte Teilnehmer muss entweder in Hamburg bzw. Schleswig Holstein leben und/oder beruflich tätig sein.
Wer wird gefördert?
Arbeitnehmer in Betrieben mit weniger als 250 Mitarbeitern. Zielgruppen sind Geringqualifizierte, Personen mit Migrationshinter- grund, Auszubildende, Alleinerziehende und Beschäftigte in Elternteilzeit. Auch Existenzgründer, die Arbeitslosengeld beziehen, sowie Personen, die ihr Gehalt mit Arbeitslosengeld II aufstocken, können gefördert werden.
Was wird gefördert?
Je nach Zielgruppe 50 - 100 Prozent der Fortbildungskosten - bis zu 1.500 Euro im Jahr.
Wer ist Ansprechpartner?
Hamburg:
Die Beratungsstelle "zwei P PLAN:PERSONAL GmbH",
Telefon 040 21112536.
Mehr Infos unter https://www.weiterbildungsbonus.net
Schleswig Holstein:
Investitionsbank Schleswig Holstein
Landesprogramm Arbeit: Aktion C4 - Weiterbildungsbonus
Telefon 0431/9905-2222
Mehr Infos unter https://www.ib-sh.de/produkt/landesprogramm-arbeit-aktion-e2-weiterbildungsbonus-pro/